Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung 01.04.2024)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG
sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
https://ilias.uni-hannover.de.
Diese Webseiten sind größenteils nicht mit den Vorgaben der
harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar.
Nach §§ 9a ff NBGG sind die aufgeführten Inhalte aus folgenden Gründen
nicht barrierefrei:
- Laut Auskunft des Supportdienstleisters, wird aktuell das
Lernmanagementsystem ILIAS im BITV 2.0 Selbsttestverfahren auf
Barrierefreiheit getestet. Deswegen ist eine aktuelle Aussage zur
Barrierefreiheit nicht möglich es wird davon ausgegangen, dass das
System nicht barrierefrei ist.
- Von anderen Personenkreisen hochgeladenes Lehr- und Lernmaterial
ist weitestgehend nicht barrierefrei. Für detailliertere
Informationen kontaktieren Sie die für die Veranstaltung
verantwortliche Person.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde am 01.04.24 erstellt und wird am 01.04.25
aktualisiert.
- Die Einschätzung basiert auf dem aktuellen Wissenstand der
verantwortlichen Dienstleister.
Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von
https://ilias.uni-hannover.de
aufgefallen? Dann teilen Sie Ihre Informationen gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, kontaktieren Sie uns gerne unter:
Leibniz Universität Hannover
Zentrale Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (ZQS)
Abteilung E-Learning Service
Telefon: 0511 762 4040
E-Mail: elearning@uni-hannover.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
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